In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einen umfassenden Überblick verschaffen, um Ihnen bei der Einhaltung der notwendigen Standards bei der Brandschutzverglasung zu helfen.
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Das Wichtigste in Kürze
- Die baulichen Brandschutzvorschriften sind durch verschiedene Landesbauverordnungen festgelegt, wobei Festverglasungen und Brandschutzglas je nach Anforderung unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen erfüllen müssen.
- Der Einbau von Brandschutzfenstern ist in bestimmten Gebäuden vorgeschrieben, darunter öffentliche Einrichtungen, Bürogebäude und Industrieanlagen.
- Beim Kauf von Brandschutzfenstern ist es entscheidend, dass diese den deutschen oder europäischen Normen entsprechen.
- Die Kosten für Brandschutzfenster liegen bei mehr als 2.500 Euro pro Quadratmeter, abhängig von der Feuerwiderstandsklasse (F30 bis F120) und der Ausstattung.
Die aktuellen Brandschutzvorschriften
Der bauliche Brandschutz ist durch die Baugesetze festgelegt – hier haben die unterschiedlichen Landesbauverordnungen unterschiedliche Auflagen. Dabei müssen die Scheiben mit Festverglasung bzw. das Brandschutzglas – je nach Anforderung – unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen erfüllen. Gängig sind dabei die
- Feuerwiderstandsklasse G: Sie bietet lediglich Schutz vor Feuer und Rauch, jedoch nicht vor der durch das Fenster eindringenden Hitze.
- Feuerwiderstandsklasse F: Sie ist für den Außenbereich gedacht und bietet ein Brandschutzglas für das Fenster, das nicht nur vor Feuer und Rauch schützt, sondern auch Hitzeschutz gewährleistet.
Was versteht man unter Brandschutzfenstern?
Brandschutzfenster sind spezielle Fenster mit Brandschutzverglasung, die dazu dienen, im Falle eines Brandes die Ausbreitung von Rauch und Feuer zu verhindern und Schutz vor Flammen und Hitze zu gewährleisten. Während ein ei30 Fenster (früher F30 Fenster) im Brandfall 30 Minuten standhalten muss, sind für ein ei90 Fenster (früher F90 Fenster) 90 Minuten vorgeschrieben.
Diese Fenster spielen eine entscheidende Rolle im Gesamtkonzept des Brandschutzes und tragen maßgeblich zur Sicherheit von Gebäuden und Menschen bei.
Wer darf und wer muss Brandschutzfenster einbauen?
Grundsätzlich ist der Einbau von Brandschutzfenstern in bestimmten Gebäuden vorgeschrieben. Hierzu zählen beispielsweise Brandschutzverglasungen für öffentliche Einrichtungen, Bürogebäude und Industrieanlagen.
Natürlich können Sie auch im privaten Bereich die Sicherheit gegen Flammen, Hitze, Feuer und Rauch erhöhen. Wählen Sie z. B. für Ihren Wintergarten Fenster mit Brandschutzglas oder für Ihre Haustür, Balkontür oder Brandschutztür.
Jeder darf prinzipiell ein Brandschutzfenster einbauen, vorausgesetzt, die Montage erfolgt nach Herstellerangaben und die richtigen Materialien und Werkzeuge werden benutzt. Als Rahmenmaterial kommt meist Holz oder Aluminium in Frage. Kunststoff fällt hingegen heraus, da beim Schmelzen giftige Gase entstehen.
Da der fachgerechte Einbau meist bei der Bauaufsicht (in Form einer Erklärung) nachgewiesen werden muss, empfiehlt es sich, die Installation durch Fachleute durchführen zu lassen.
Welche Normen gibt es und welche müssen wo eingehalten werden?
Bevor Sie ein Brandschutzfenster kaufen, beachten Sie, dass es den deutschen oder europäischen Normen entsprechen sollte. Die Anforderungen regeln das Verhalten des Glases im Brandfall und legen die Widerstandsdauer fest.
Die deutsche Norm unterscheidet F30 bis F180 Minuten, während die europäische Norm kürzere Intervalle von F15 bis F240 Minuten vorgibt. Generell ist die Norm F90 ein solider Maßstab für die Auswahl und es ist wichtig, regionale Vorschriften zu berücksichtigen.
Die Kosten von Brandschutzfenstern
Bei der Auswahl von Brandschutzfenstern sollten Sie mit Preisen von mehr als 2.500 Euro pro Quadratmeter rechnen. Der Preis beginnt bei F30 und steigt entsprechend mit höheren Brandschutzklassen wie F60 bis F120. Der Einsatz eines elektrischen Fensteröffners kann den Preis je nach Ausstattung zusätzlich beeinflussen.
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